Beratungs- und Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt (BISS)
Wir sagen NEIN zu häuslicher Gewalt!
![]()
Wir unterstützen und beraten Sie, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind. Sie können sich jederzeit direkt an uns wenden.
![]()
Wir bieten Ihnen Gespräche an, um über das Erlebte zu sprechen, und informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen bei gerichtlichen Schritten (z.B. Schutzanordnungen) und entwickeln mit Ihnen Perspektiven für die Zukunft.
![]()
Wir beraten Sie vertraulich, kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfession.
![]()

![]()
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit
![]()
Das ist häusliche Gewalt
![]()
Ihr Ehemann/Partner ...
![]()
beleidigt Sie,
hindert Sie, Ihre Familie oder Freunde zu treffen,
sperrt Sie ein,
wird wütend und rastet aus,
schlägt, tritt oder stößt Sie,
zwingt Sie zum Sex,
erfolgt und belästigt Sie,
droht Ihnen Verletzungen und Gewalt an.
![]()
Auch Sie haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht eines jeden Menschen auf Unversehrtheit.
![]()
Was können Sie tun?
![]()
In der akuten Gewaltsituation:
![]()
Bringen Sie sich in Sicherheit (in der eigenen Wohnung oder bei Nachbarn) und rufen Sie den Notruf 110 an.
![]()
Die Polizei kommt sofort, kann den Täter aus der Wohnung weisen und ihm bis zu 14 Tagen verbieten, Ihre Wohnung zu betreten.
![]()
Sind Sie verletzt, suchen Sie sobald wie möglich einen Arzt auf.
![]()
Nach dem Polizeieinsatz
![]()
Die Polizei informiert die Beratungs- und Interventionsstelle, deren Mitarbeiterin dann Kontakt zu Ihnen aufnimmt.
![]()
Sie vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch und können dieses nutzen, um das Geschehene zu verarbeiten und sich vor weiterer Gewalt zu schützen.
![]()
Das Gewaltschutzgesetz
![]()
... bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
1.) Wohnungszuweisung
![]()
Auf Ihren Antrag hin kann Ihnen das Gericht die Wohnung für max. sechs Monate allein zuweisen, auch wenn Ihr Partner der Eigentümer oder Mieter ist.
2.) Kontakt- und Näherungsverbot
![]()
Das Gericht kann dem Täter verbieten:
![]()
sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis
zu nähern,
Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten
(z.B. am Arbeitsplatz, in Schule oder Kindergarten, beim Einkauf),
Kontakt zu Ihnen aufzunehmen (z.B. über Telefon, Brief, E-Mail,
SMS).
![]()
Ansprechpartnerin
![]()
Andrea v. Haugwitz
Telefon: 05931 9841-26
Fax: 05931 17345
E-Mail: andrea.von.haugwitz#skf-meppen.de *
*Bitte ersetzen Sie # durch @
Hilfe im Web: gewalt-los.de

![]()
Das Angebot von [ gewalt-los.de ] richtet sich an Frauen und Mädchen jeden Alters. Es umfasst unterschiedliche Formen der Beratung und Information zum Thema Gewalt.
![]()
Im zwanglosen Rahmen und anonym möchte gewalt-los.de per Chat, Forum oder E-Mail Hilfe leisten.
![]()
www.gewalt-los.de ist eine Initiative von mehreren örtlichen Vereinen des Sozialdienstes katholischer Frauen. Die Arbeit wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet.
Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zum Stalking-Gesetz finden Sie hier:
![]()
[ www.liebeswahn.de ]
[ www.gewaltschutzgesetz.de ]
![]()
![]()
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Meppen - Emsland Mitte
Einzugsbereich Emsland Mitte
Nagelshof 21 b, 49716 Meppen
Telefon: 05931 9841-0, Fax: 05931 17345
![]()
[ Sitemap ]