Anerkannter Betreuungsverein

Wir betreuen volljährige Personen, die aufgrund ihrer

psychischen Erkrankung,
geistigen Behinderung,
Altersverwirrtheit,
Suchterkrankung oder
körperlichen Erkrankung/Behinderung

nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Für diesen Personenkreis bestellt das Vormundschaftsgericht auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes (BtG) eine/n Betreuer/in. Der Umfang der Betreuung wird nach dem individuellen Bedarf festgesetzt.





Mögliche Aufgabengebiete sind z.B.:

Gesundheitsfürsorge,
Aufenthaltsbestimmung,
Vermögenssorge und
Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen die Betreuten mit ihren Wünschen und Lebensbedürfnissen. Für sie soll eine möglichst selbständige Lebensführung nach ihren eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten erhalten bleiben. Die Betreuerin/der Betreuer vertritt die Interessen der Betreuten und ist in den festgelegten Aufgabenkreisen ihr gesetzlicher Vertreter.


Gesucht: Betreuerinnen und Betreuer

Wir suchen regelmäßig ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die bereit sind, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen oder die Arbeit der hauptberuflichen Betreuerinnen durch Besuchsdienst, Einkäufe, Begleitung der Betreuten zu Terminen, etc. zu unterstützen.

Sprechen Sie uns gerne an. – Unsere Angebote für Angehörige und ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer sind:

Unterstützung und Beratung von Angehörigen betreuter Personen,
umfassende Einführung in die Aufgaben eines Betreuers bzw.
einer Betreuerin,
Erfahrungsaustausch in einer Gruppe,
Informations- und Fortbildungsveranstaltungen.


Informieren und vorsorgen

Wir bieten Informationsveranstaltungen und persönliche Beratung zur gesetzlichen Betreuung und zu folgenden Vorsorgemöglichkeiten:

1. Betreuungsverfügung

Mit der Errichtung einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer im Bedarfsfall Ihr Betreuer, bzw. Ihre Betreuerin werden soll. Das Vormundschaftsgericht wird dann die von Ihnen ausgewählte Person zum Betreuer bzw. zur Betreuerin bestellen.

2. Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren ist nicht erforderlich.

3. Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung können Sie verbindlich festlegen, ob und ggf. welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Fall einer schweren Erkrankung vom Arzt durchgeführt werden sollen. Auch wenn Sie sich aufgrund Ihrer Erkrankungen nicht mehr äußern können, muss der Arzt Ihre in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen. Sie können außerdem eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, die Ihre in der Verfügung geäußerten Wünsche gegenüber dem Arzt vertritt.


Formulare zum Download

Wir bieten Ihnen hier die entsprechenden Formulare zum Download an. Klicken Sie mit der rechten (!) Maustaste auf das gewünschte Dokument und wählen Sie im Kontext-Menü die Option »Ziel speichern unter«. Die Dateien liegen im WORD-Format vor.

[ Betreuungsverfügung ]
[ Vorsorgevollmacht ]
[ Patientenverfügung ]


Sprechstunde und individuelle Termine

Sofern Sie nähere Auskünfte zu den obigen Vorausverfügungen sowie zum Thema Betreuungen wünschen, besteht neben der wöchentlichen Sprechstunde, dienstags von 9 bis 11 Uhr, auch die Möglichkeit, individuell Termine für Gruppenveranstaltungen und Einzelberatungen mit uns zu vereinbaren.


Ansprechpartnerinnen

Marlies Book
Telefon: 05931 9841-15
E-Mail: marlies.book#skf-meppen.de *

Marlies Fleer
Telefon: 05931 9841-17
E-Mail: marlies.fleer#skf-meppen.de *

Jutta Heines
Telefon: 05931 9841-25
E-Mail: jutta.heines#skf-meppen.de *

Christiane Wessels
Telefon: 05931 9841-18
E-Mail: christiane.wessels#skf-meppen.de *

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Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Meppen - Emsland Mitte
Einzugsbereich Emsland Mitte
Nagelshof 21 b, 49716 Meppen
Telefon: 05931 9841-0, Fax: 05931 17345

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