AMBULANTE HILFEN FÜR FAMILIEN
Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Form der Jugendhilfe nach § 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Die Hilfe ist für die Familie kostenlos und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Erziehungsbeistand (EZB)
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, Alltags- und Konfliktsituationen zu bewältigen. Dabei sollen die sozialen und emotionalen Ressourcen der jungen Menschen gefördert werden, ohne die Selbständigkeit zu verlieren.
Die familienunterstützende Hilfeleistung ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Besuchskontaktbegleitung
„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ (§ 1684 Abs. 1 BGB)
Die Besuchskontakte werden in einem geschützten Rahmen und unter Begleitung durch Fachkräfte durchgeführt. Den Kindern wird so geholfen, den Kontakt zum besuchsberechtigten Elternteil aufzubauen bzw. zu stabilisieren.
Bei Pflegekindern dient der „Begleitende Kontakt“ der Aufrechterhaltung oder Anbahnung der Beziehungen und Kontakte des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie. Eltern und Pflegeeltern erfahren eine kontinuierliche Beratung und Begleitung.
Es handelt sich hierbei um eine Jugendhilfeleistung.
Ansprechpartnerinnen
Katharina Tschritter
Telefon: 05931/9841-12
E-Mail: katharina.tschritter#skf-meppen.de *
Kerstin Jansing
Telefon: 05931/9841-47
E-Mail: kerstin.jansing#skf-meppen.de *
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